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Einreisebestimmungen für die VAE
Visum
Derzeit werden Visa für u.a. deutsche Staatsangehörige unmittelbar bei der Einreise in die VAE unter folgenden Bedingungen erteilt:
1. Die Maßnahme gilt für Besuchervisa (Touristen). Ein Visum ist 60 Tage gültig, beginnend vom Einreisetag. Es besteht die Möglichkeit, das Visum um 30 Tage zu verlängern.
2. Das Visum wird bei der Einreise kostenlos erteilt, bei der Verlängerung fallen jedoch Gebühren von derzeit 500 DHS an.
3. Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.
4. Visumsinhabern ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
5. Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.
6. Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen.
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) aufgenommen werden.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbußen (derzeit 100,- DHS pro Tag) zur Folge.
Reisedokumente
Die Einreise in die VAE ist nur mit einem Reisepass oder einem vorläufigen Reisepass möglich. Der Reisepass/vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Die Einreise mit Personalausweis oder einem Reiseausweis als Passersatz ist nicht möglich.
Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Aussenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z.T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.
Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority ) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. 030-516516, Fax: 030-51651900; Internet: www.vae-botschaft.de
(Quelle: Auswärtiges Amt)