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Häufig gestellte Fragen zu Dubai und den VAE
Muß ich Bekleidungsvorschriften beachten?
Die Emirate sind zwar einerseits weltoffen und fortschrittlich, verstehen andererseits aber wenig Spaß was ihren islamischen Lebensstil betrifft. In der Öffentlichkeit sollten Sie sich daher immer eher dezent kleiden - d.h. die Herren sollten keine kurzen Hosen tragen und die Damen T-Shirts die die Schultern bedecken und Hosen oder Röcke die die Knie bedecken. Am Strand sind Bikinis völlig okay, allerdings ist oben ohne oder gar nackt baden absolut verboten.
Der Besuch von Moscheen wird unterschiedlich gehandhabt - manche dürfen betreten werden, andere jedoch nicht. Die wunderschöne Sheik Zayed Moschee in Abu Dhabi darf glücklicherweise von Ausländern betreten werden - Frauen müssen sich allerdings in eine schwarze Abaya hüllen, die am Eingang kostenlos ausgegeben werden. Die Abaya besteht aus einem schwarzen Überkleid das bis zu den Füßen reicht und einem Kopftuch. Die einzige Moschee die in Dubai besucht werden darf, ist die Jumeirah Moschee, allerdings nur nach Voranmeldung im Rahmen einer Tour.
Der Ramadan kann mir doch egal sein, oder?
Obwohl die VAE ansonsten sehr liberal sind, verstehen sie beim Fastenmonat Ramadan keinen Spass. Essen, Trinken, Rauchen und selbst Kaugummikauen sind in der Öffentlichkeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nicht-Muslime verboten. Bei Nichtbeachtung droht Strafe! Auch auf die islamischen Bekleidungsvorschriften wird stärker geachtet – an manchen Stränden werden bikinitragende Damen nach drinnen gescheucht. Verzichten Sie lieber während des Ramadan auf eine Reise in die Emirate.
Was muß ich beachten, wenn ich mit einem gemieteten Boot den Persischen Golf erkunden will?
Passen Sie auf wo Sie hinschippern. Die VAE liegen seit Jahren mit dem Iran im Clinch darüber wem die Insel Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb gehören. Sie wären nicht der erste, der von der iranischen Marine wegen angeblicher Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung festgenommen werden würde.
Warum kann mir ein Mohnbrötchen am Frankfurter Flughafen etliche Monate Knast in Dubai einbringen?
Ein Fall aus der Abteilung „unglaublich aber wahr“: Die strengen Einreisebestimmungen der Emirate wurden einem Schweizer zur Verhängnis, der vor dem Abflug nach Dubai in London ein Mohnbrötchen gegessen und Mohnsamen auf seine Kleidung gekrümelt hatte. Mohn gilt in den Emiraten ebenso als Droge wie Cannabis und auch der Besitz kleinster Mengen wird mit Gefängnis bestraft. Ein Brite fand sich in Haft wieder weil an seiner Schuhsohle ein Zigarettenstummel klebte, in dem 0,003 Gramm Cannabis gefunden wurde. Bei Medikamenten verstehen die Emirate genauso wenig Spass – auf der Liste der verbotenen Stoffe stehen u.a. das Schmerzmittel Kodein und Valium. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfalle vorher und nehmen Sie eine ärztliche Bescheinigung auf englisch mit, wenn Sie ein bestimmtes Medikament brauchen.