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Flüssigkeiten im Handgepäck

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Flüssigkeiten im Handgepäck

Flüssigkeiten im Handgepäck
Stau an der Sicherheitskontrolle - ©FMG

Nichts sorgt tagtäglich für mehr Frust am Flughafen als die im November 2006 eingeführten neuen Regelungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck.  Was war da eigentlich passiert?

Nach den Anschlägen vom 11.September 2001 lagen die Nerven an den Flughäfen blank. Den Terroristen war es schliesslich gelungen an einem einzigen Morgen vier Flugzeuge in den USA zu entführen und diese sozusagen als Mordswaffen zu gebrauchen. Fortan wurden die Sicherheitskontrollen an den Flughäfen, die oft nur lässig gehandhabt wurden, verschärft.  Im Sommer 2006 - ein Jahr nachdem die britische Metropole London durch Terroranschläge erschüttert wurde - wurden Terroristen in einer großangelegten Aktion des britischen Geheimdienstes und von Scotland Yard dingfest gemacht, die geplant hatten mit Flüssigsprengstoff mehrere Flugzeuge zwischen London und New York zum Absturz zu bringen.  Der flüssige Sprengstoff sollte im Handgepäck mit an Bord genommen werden.

In London reagierte man zunächst damit, gar kein Handgepäck mehr zuzulassen, doch dieses Verbot wurde später wieder aufgehoben. Stattdessen kam es zu der weltweiten Einigung, wonach Flüssigkeiten nur noch in geringfügigen Mengen mit ins Handgepäck genommen werden darf - Ingesamt pro Passagier nur 1 Liter, und maximal 100ml pro Behälter. An dieser Regelung wurde bislang nichts mehr geändert.

Die wichtigsten Fragen zu den Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck:


Was darf ich noch mit an Bord nehmen?

Grundsätzlich alles, solange die Menge 100ml pro Behälter nicht übersteigt und die Gesamtmenge nicht mehr als 1 Liter ergibt. Insgesamt dürfen Sie also 10 Behälter à 100ml mitnehmen. In allen gängen Drogerieketten bekommen Sie mittlerweile Minigrößen für alles vom Shampoo über Zahnpasta bis zu Flüssigwaschpulver was Sie für Ihre Reise benötigen.Wenn Sie länger als ein paar Tage weg fahren und größere Mengen brauchen, brauchen Sie höchstwahrscheinlich sowieso einen Koffer, der die Handgepäckgröße übersteigt und eingecheckt werden muß.


Was ist mit Getränken?

Auch Getränke dürfen nicht mehr mit an Bord genommen werden. Allerdings gibt es Ausnahmen. Hinter der Sicherheitskontrolle dürfen Sie in den Läden am Abfluggate soviele Getränke kaufen wie Sie wollen und diese mitnehmen. Das gilt für Wasserflaschen, wenn Sie im Flugzeug viel trinken möchten, sowie für Duty Free-Einkäufe. Wenn Sie also eigene Getränke mitnehmen wollen, warten Sie mit dem Kauf bis hinter den Sicherheitskontrollen.

Aber aufgepasst, auch hier lauert wieder eine üble Falle, in die schon viele hineingetappt sind: Wenn Sie von außerhalb der EU in die EU einreisen und dann umsteigen um innerhalb der EU weiterzufliegen, wird Ihnen bei der Sicherheitskontrolle am Transfer-Flughafen alles Flüssige wieder abgenommen.  Wenn Sie z.B. aus der Karibik über Amsterdam nach München fliegen und im Duty Free-Shop am Abflugort karibischen Rum kaufen, sind Sie den in Amsterdam wieder los.


Was ist mit Nahrungsmitteln?

Auch hier lauern einige Fallen.  So gelten z.B. Brotaufstriche wie Honig und Marmelade ebenfalls als Flüssigkeiten.  Wenn Sie am Urlaubsort lokale Spezialitäten kaufen, verstauen Sie diese im Koffer. Wenn Sie nur mit Handgepäck reisen, achten Sie darauf, nur kleine Behälter (unter 100ml) zu kaufen. Wenn Ihnen erst am Flughafen der Gedanke kommt, ein wenig der köstlichen lokalen Rosenblatt-Marmelade mitzunehmen, warten Sie bis nach den Sicherheitskontrollen - im Duty-Free Shop gibt es auch noch Souvenirs.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob etwas als "Flüssigkeit" gilt oder nicht, verzichten Sie lieber auf den Kauf. Es gibt in der heutigen globalisierten Welt nichts, was Sie nicht auch im Internet bestellen können. Dafür Portokosten zu berappen ist wesentlich weniger ärgerlich als hilflos mitanzusehen, wie ein übellauniger Sicherheitsbeamter am Flughafen Ihren teuren Kapwein konfisziert und wegwirft.


Was ist mit Medikamenten oder Baby-Nahrung?

Dies sind die einzigen beiden Ausnahmen, die zugelassen sind. Wenn Sie flüssige Medikamente benötigen oder mit einem Baby reisen, dürfen Sie auch Behälter von mehr als 100ml mit ins Flugzeug nehmen. Allerdings müssen Sie diese bei der Sicherheitskontrolle gesondert vorzeigen und auf Nachfrage eine Bescheinigung vorlegen können. Bei der Baby-Nahrung genügt es offensichtlich, das zugehörige Baby auf dem Arm zu haben; bei Medikamenten sollten Sie ein ärztliches Attest vorweisen können.


Flüssigkeiten im Handgepäck

Wie transportiere ich die Flüssigkeiten im Handgepäck?

Alle Flüssigkeiten müssen in EINEM durchsichtigen, wiederverschließbaren Behälter aufbewahrt werden.   Die "Wiederverschließbarkeit" erfüllt das deutsche Bedürfnis, eine Regel bis auf den allerletzten Punkt korrekt auszführen, die in diesem Fall heißt, dass die Sicherheitsbeamten den Behälter öffnen und wieder schließen sollen. Anfangs wurden entsprechende durchsichtige Tüten noch kostenlos an den Flughäfen verteilt, mittlerweile ist man jedoch dazu übergegangen, für diese Geld zu verlangen. Am einfachsten ist es einen wiederverschließbaren Gefrierbeutel zu benutzen.  Die Autorin dieser Zeilen nutzt seit Einführung der neuen Regelung erfolgreich einen kleinen durchsichtigen Kulturbeutel, der ursprünglich das Behältnis für einen (nie benötigten) Reisefön war.


Kann ich im Duty Free-Shop weiterhin problemlos Flaschen kaufen?

Grundsätzlich ja.  Beachten Sie die Ausnahme, wenn Sie von außerhalb der EU einreisen und in der EU umsteigen müssen (s.o.).  Ansonsten gelten natürlich weiterhin die Zollbeschränkungen bei alkoholischen Getränken.  Verwahren Sie außerdem den Kassenbon des Duty-Free-Shops, so dass Sie bei besonders pingeligen Kontrollen vorweisen können, dass die Ware wirklich im Duty Free-Shop gekauft wurde.


Was ist mit Einkäufen im Flugzeug?

Dem einladenden Lächeln der Flugbegleiterinnen kann man oft schwer widerstehen und schwupps hat man wieder eine überteuerte Flasche Whiskey erstanden. Keine Sorge, dafür gelten die gleichen Regelungen wie bei Flüssigkeiten aus dem Duty-Free Shop.