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Krank im Urlaub: Was nun?
Wer in den schönsten Wochen des Jahres erkrankt oder sich verletzt, kommt um einen Arztbesuch nicht herum. Darum sollten Sie vorher schon einige Vorbereitungen erledigen. Im europäischen Ausland reicht die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC). Diese erhält man von seiner Krankenkasse, und sie gilt für die ambulante und stationäre Notfallbehandlung in der gesamten EU, sowie in Island, Norwegen, Mazedonien, Liechtenstein, der Schweiz und seit dem 1.August 2009 auch in Kroatien. In anderen Urlaubsländern braucht man jedoch einen Auslandskrankenschein, z.B. in der Türkei.
Will man auf Nummer-Sicher gehen, sollte man jedoch unbedingt zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, die bei Krankheit sowohl höhere Behandlungskosten als auch im Notfall die Kosten für einen möglichen Rücktransport übernimmt. In manchen Ländern, z.B. in den USA, können auch für recht harmlose Verletzungen wie ein Knochenbruch schnell Rechnungen im vier- bis fünfstelligen Bereich fällig werden, für die Sie ohne Auslandskranken-
versicherung selbst aufkommen müssen. Ansonsten gilt auch in der EU die Regelung dass die heimische Krankenkasse nur den Betrag erstattet, den die entsprechende Behandlung in Deutschland kosten würde, auch wenn es im Ausland teurer ist. Wenn Sie sich z.B. im Urlaub den Arm brechen und es in Deutschland 500 Euro kostet, den Arm eingipsen zu lassen, in Spanien jedoch 800 Euro, bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse nur 500 Euro zurück und bleiben auf den 300 Euro sitzen. Eine Auslandskrankenversicherung würde Ihnen jedoch die 800 Euro komplett erstatten. Eine Police die ein ganzes Jahr gültig ist, ist schon für unter 10 Euro zu haben.
Wenn Sie einen Urlaub krankheitsbedingt schon vor der Reise absagen müssen, können Sie einen Teil des schon gezahlten Preises abhaken. Gerade bei kurzfristigen Absagen erhalten Sie von Reiseveranstaltern und Airlines meistens nur einen Teilbetrag zurück. Wenn Sie wissen, dass Sie krankheitsanfällig sind oder mit einer langfristigen Krankheit kämpfen, sollten Sie lieber eine Reise-
rücktrittsversicherung abschließen, die die Stornogebühren übernimmt, falls Sie kurzfristig absagen müssen.
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