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Unterwegs mit Tieren
Wenn Sie nicht ohne Ihr Haustier verreisen können oder wollen, sollten Sie einige wichtige Dinge beachten, vor allem die Einreisebedingungen in anderen Ländern und am Urlaubsort vorkommende Tierkrankheiten.
Egal, wohin die Reise geht: Sprechen Sie vorher mit dem Tierarzt über potenzielle Krankheiten und lassen Sie sich von ihm eine „Reiseapotheke“ für ihr Tier zusammenstellen. Wichtig ist vor allem ein Mittel gegen Magen-Darm-Störungen, da viele Tiere schlecht auf eine Futterumstellung und auf die Reise selbst reagieren, egal ob mit Auto, Bahn oder Flugzeug. Auch eine Klimaumstellung kann dem Tier zu schaffen machen, wenn Sie in südliche Gefilde reisen. Wenn Sie eine Hündin haben, lassen Sie sich vom Tierarzt beraten ob Sie ggf. ihre Läufigkeit mit einem Hormonpräparat verschieben können, so dass Ihr Tier nicht von streunenden Rüden am Urlaubsort belästigt wird. Oder lassen Sie Ihre Hündin gleich bei Verwandten oder Nachbarn in Pflege statt sie mitzunehmen.
Wir haben eine kleine Checkliste für Sie zusammengestellt, was ins Reisegepäck
für Ihr Tier gehört:
- Impfausweis, Einreisedokumente, ggf. Gesundheitszeugnis
- Versicherungsdokumente
- Adresse Ihres Tierarztes
- Erste-Hilfe-Koffer mit Reiseapotheke
- ggf. Sicherheitsgurte fürs Auto oder Tragetasche für das Flugzeug
- Transportbox oder Körbchen (Bei Flugreisen auf genormte Boxen achten)
- waschbare Unterlage fürs Auto oder die Transportbox
- 2 Näpfe für Futter und Wasser
- genügend haltbares Futter (Trockenfutter oder Dosen)
- Leckerlis, für Hunde auch Kauknochen um sie zu beschäftigen
- Spielzeug
- Halsband, Leine und Ersatzleine, am besten mit Adresse (auch für Katzen, um ihnen z.B. auf Rastplätzen Bewegung zu verschaffen, ohne dass sie ausbüxen können)
- Evt. Maulkorb für den Hund
- Kamm, Bürste, Pflegemittel
- Handtücher und Einwegtücher
- Plastikbeutel zur Kotentsorgung für den Hund
Tipps für die Autoreise:
- Achten Sie darauf, dass Ihr Tier gut gesichert ist. Katzen und kleine Hunde gehören in spezielle Transportboxen, die Sie im Fachgeschäft erwerben können. Ihr Tier ist in der Box sicher und hat einen Rückzugsort, in dem es sich geborgen fühlt. Legen Sie ihm am besten eine vertraute Decke und sein Lieblingsspielzeug in die Box. Für große Hunde gibt es außerdem spezielle Anschnallgurte.
- Geben Sie Ihrem Tier in den letzten zwölf Stunden vor der Fahrt nichts mehr zu fressen, damit ihm nichts auf den Magen schlagen kann. Bei längeren Fahrten können Sie zwischendurch kleine Portionen füttern, ansonsten erst am Ankunftsort.
- Fahren Sie möglichst nicht in der prallen Mittagssonne, wenn Ihr Auto nicht über eine Klimaanlage verfügt und achten Sie darauf, dass das Tier möglichst im Schatten untergebracht ist.
- Legen Sie zahlreiche Pausen ein, damit sich Ihr Hund bewegen, trinken und sein „Geschäft“ machen kann (bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Reisende auf öffentlichen Park- und Rastplätzen und sammeln Sie die Hinterlassenschaften ein um sie in einer Mülltonne zu entsorgen).
- Lassen Sie Ihr Tier NIEMALS alleine im geparkten Auto zurück, z.B. um in einer Raststätte essen zu gehen. Leicht geöffnete Fenster reichen nicht aus um genug frische Luft ins Auto zu lassen, ganz geöffnete Fenster sorgen eher dafür, dass Auto und Tier verschwunden sind, wenn Sie vom Essen zurück kommen.
- Wenn Sie über die Alpen fahren (oder durch andere bergige Regionen), haben nicht nur Sie einen Druck auf den Ohren, sondern auch Ihre Tiere. Geben Sie ihnen etwas zu kauen um den Ohrendruck zu mindern.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Tier nicht überhitzt. Wenn Sie Anzeichen von Mattigkeit oder Unruhe bemerken, legen Sie schnellstmöglich eine Pause ein, damit sich Ihr Tier an einem schattigen Ort in frischer Luft erholen kann. Sollte Ihr Tier schon Krämpfe oder Atemnot haben, decken Sie es mit feucht-kalten Tüchern zu und suchen Sie einen Tierarzt auf.
Reisen mit der Bahn
Wenn Sie mit Ihrem Hund mit der Bahn in den Urlaub fahren wollen, gibt es einige Regelungen der Deutschen Bahn zu beachten:
- Kleine Hunde, die in einer Transportbox als Handgepäck (ohne eigenen Platzanspruch) transportiert werden, reisen kostenlos.
- Größere Hunde zahlen den gleichen Preis wie Kinder von sechs bis unter 15 Jahren. Dies gilt sowohl für den Normalpreis als auch für Sparpreise.
- Bei internationalen Reisen zahlen Sie grundsätzlich den Kinderfahrpreis 2.Klasse, egal wie groß der Hund ist.
- Größere Hunde, die nicht in einer Transportbox reisen, müssen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Blindenführhunde und Begleithunde eines schwerbehinderten Menschen sind vom Maulkorbzwang ausgenommen.
- Für Nachtzug-Verbindungen, CityNightLine und DB Autozug gelten jeweils besondere Bedingungen. Weitere Informationen finden Sie auf www.db.de.
- Für Hunde können keine Sitzplatzreservierungen getätigt werden
Ansonsten gelten für Bahnreisen die gleichen Hinweise wie für Autoreisen um das Wohlbefinden Ihres Hundes sicher zu stellen.
Reise mit dem Flugzeug
Eins vorneweg: Eine Flugreise bedeutet großen Stress für ein Tier, egal ob es in den Frachtraum muss oder mit in die Kabine darf. Überlegen Sie sich daher gut, ob es wirklich notwendig ist das Tier mitzunehmen oder ob Sie es nicht für die Zeit der Reise einem Verwandten, Freund oder Nachbarn anvertrauen können. Da Katzen und kleine Hunde in einer Transportbox als Handgepäck mit in die Kabine dürfen, konzentrieren wir uns hier auf größere Hunde, die als „Übergepäck“ in den Frachtraum müssen.
Geben Sie dem Hund zwölf Stunden vor Abflug die letzte leichte Mahlzeit und nehmen Sie ihm eine Decke und vertrautes Spielzeug mit, damit er sich während des Flugs nicht allein gelassen fühlt. Ist Ihr Hund nicht an eine Transportbox bzw. einen Käfig gewohnt, nehmen Sie sich vor Abflug ein paar Tage Zeit um ihn langsam daran zu gewöhnen. Anhängliche Tiere wissen es zu schätzen, wenn Sie ihnen ein Kleidungsstück das nach Herrchen oder Frauchen riecht in den Käfig legen. Ist Ihr Hund ängstlich oder wird schnell nervös, sprechen Sie mit dem Tierarzt ob sich eine Beruhigungsspritze vor dem Abflug lohnt.
Ganz wichtig: Schreiben Sie deutlich Ihre Adresse auf den Käfig und auf das Halsband des Hundes und legen Sie Anweisungen zum Füttern bei (bei langen Flügen am besten auch auf Englisch, da das Flughafenpersonal nicht immer Deutsch spricht). Bei langen Flügen sollte ausreichend Futter und Wasser im Käfig vorhanden sein, außerdem sollte er mit saugfähigem Material (z.B. Katzenstreu) ausgelegt sein, da Ihr Hund während des Fluges natürlich nicht Gassi gehen kann und früher oder später in den Käfig machen muss. Befüllen Sie den Wasserbehälter nach Möglichkeit mit Eiswürfeln statt mit Wasser – so kann beim Transport nichts in den Käfig schwappen, aber wenn die Eiswürfel später auftauen, hat Ihr Hund Trinkwasser im Flugzeug. Befestigen Sie wenn möglich eine Leine an der Transportbox – das Flughafenpersonal wird Ihnen danken, falls sie den Hund aus irgendeinem Grund einmal rauslassen müssen.
Nehmen Sie Rücksicht auf Ihr Tier: Buchen Sie, sofern es irgendwie möglich ist, nur Direktflüge, so dass Sie dem Tier den Stress des „Umladens“ von einem Flugzeug in ein anderes ersparen. Und auch wenn es im Frachtraum kühl ist sollten Sie bei Reisen in warme Gefilde nie die Gefahr einer Überhitzung unterschätzen. Reisen Sie nach Möglichkeit am frühen Morgen oder am Abend. Holen Sie Ihr Tier nach der Landung so schnell wie möglich ab.
Achtung: Generell dürfen Tiere unter 5kg als Handgepäck in die Kabine, aber es gibt keine einheitliche Regelung für alle Airlines. Erkundigen Sie sich vorsichtshalber bei der Flugbuchung nach den Regelungen bei der gewünschten Airline.
Einreisebestimmungen
Im Reiseverkehr sind für Hunde, Katzen und Frettchen ab dem 01. Oktober 2004 neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft auch bei der Mitnahme dieser Tiere aus Drittländern in die EU zu beachten. Ziel der neuen Bestimmungen ist ein verbesserter Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut, einer tödlichen Gefahr für Mensch und Tier.
Diese Bestimmungen sind für Reisen in den EU-Mitgliedstaaten künftig zu beachten:
Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten mitgenommen werden, müssen:
- Mit einem (ISO)-Mikrochip oder einer Tätowierung (gilt nur noch bis 03. 07. 2011) markiert sein. Wird zur Kennzeichnung kein ISO-Mikrochip verwendet, muss der Tierhalter selbst ein entsprechendes Lesegerät mitführen;
- Eine gültige Tollwutimpfung mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) entsprechend den Empfehlungen des Herstellers aufweisen, die von der Tierärztin/dem Tierarzt in dem neuen EU-HeimTierausweis dokumentiert wird;
- den EU-Heimtierausweis mit sich führen;
- Bei nicht gelisteten Drittländern, wie beispielsweise Türkei, Rumänien, Bulgarien usw. muss vor der Reise eine Blutuntersuchung des Tieres auf Tollwutantikörper erfolgen, deren Ergebnis in den neuen EU-Heimtierpass eingetragen wird. Diese Blutuntersuchung ist zur Wiedereinreise in die Europäische Union vorgeschrieben.
Für Tiere, die jünger als drei Monate sind, können die Mitgliedsstaaten die Einreise gestatten, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne dass es mit wild lebenden Tieren, die einer Tollwutinfektion ausgesetzt sein können, in Kontakt gekommen ist.
Wichtig: Neben der neuen EU-Verordnung, die v.a. die Tollwutimpfung und Kennzeichnung betrifft, gilt es jedoch weitere nationale Bestimmungen zu beachten.
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren zwischen Mitgliedstaaten der EU.
EU-Mitgliedstaaten (inkl. der neuen Beitrittsländer) sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Regelungen einzelner Länder:
Belgien: Es besteht allgemeine Leinenpflicht. Die örtlichen Behörden können für gefährliche Hunde Maulkorbzwang anordnen. Ansonsten gelten die allgemeinen EU-Bestimmungen.
Bulgarien: EU-Bestimmungen
Dänemark: EU-Bestimmungen. Die Einfuhr von Pitbulls, Bullterriern und Tosas sowie deren Kreuzungen sind verboten. Es besteht allgemeine Leinenpflicht.
Deutschland: Die Einfuhr von Pitbulls, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist verboten.
Estland: EU-Bestimmungen
Finnland: EU-Bestimmungen. Hunde und Katzen, die älter als drei Monate sind, benötigen eine tierärztliche Bescheinigung über eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus) mit Praziquantel, längstens 30 Tage vor der Einreise. Dabei müssen Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung (oral oder parenteral) bescheinigt sein.
Frankreich: Außer den EU-Bestimmungen gelten in Frankreich komplizierte Regelungen für sogenannte Kampfhunde. Untersagt ist die Einfuhr von Kampfhunden der 1.Kategorie, d.h. Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Pitbulls (Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbulls (Mastiffs) oder Tosas (japanische Kampfhundrasse) zuzuordnen sind und die in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind, außer sie zählen zur 2. Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der 1. Kategorie ist erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist. Hunde, die in ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassenhund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur 2. Kategorie, benötigen aber kein Stammbuch. Hunde der 2. Kategorie müssen an öffentlichen Plätzen, Straßen und in öffentlichen Verkehrsmitteln von einem Volljährigen an der Leine geführt werden sowie einen Maulkorb tragen.
Tiere, die länger als drei Monate bzw. dauerhaft bleiben, müssen identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen, sowie gegen Tollwut geimpft werden.
Griechenland: EU-Bestimmungen
Großbritannien, Nordirland, Malta und Republik Irland: Für diese Länder gilt das britische „Pet Travel Scheme“, kurz PETS genannt, das die früher sehr restriktive Quarantäne ersetzt hat. Dies bedeutet, dass Ihr Tier:
1. gechippt sein muss
2. gegen Tollwut geimpft sein muss
3. auf Tollwut-Antikörper getestet sein muss.
Es wird ein Abstand von vier Wochen zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme empfohlen. Ab dem Tag der Blutentnahme muss eine 6-monatige Wartezeit eingehalten werden. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, ist für spätere Einreisen bei vorherigem Erreichen des Titers kein weiterer Test erforderlich. Eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer (echinococcus multilocularis) muss bei jeder Einreise 24 und 48 Stunden vorher erfolgen und im Heimtierausweis dokumentiert sein.
Hunde und Katzen dürfen nur durch zugelassene Verkehrsunternehmen (Airlines, Fährlinien, Eurostar-Zug) auf zugelassenen Routen in das Vereinigte Königreich eingeführt werden. Nicht zugelassene Hundetypen sind: Pitbullterrier, Tosas, Dogo Argentino, Fila Braziliero (in Großbritannien spricht man von „Typen“, da diese Hunde nicht als Rassen anerkannt werden).
Planen Sie eine Reise nach Großbritannien mit Ihrem Hund, lesen Sie sich die Hinweise auf der PETS Website sorgfältig durch: www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm
Italien: EU-Bestimmungen. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Lettland: EU-Bestimmungen
Litauen: EU-Bestimmungen
Luxemburg: EU-Bestimmungen
Malta: Siehe Großbritannien
Niederlande: EU-Bestimmungen. Leinenpflicht. Pitbullterrier und deren Kreuzungen dürfen nicht eingeführt werden. Für die Mitnahme eines American Staffordshire-Terriers benötigen Sie einen Stammbaum.
Österreich: EU-Bestimmungen
Polen: EU-Bestimmungen
Portugal (einschließlich Madeira und Azoren): EU-Bestimmungen. Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nicht in Restaurants, an Strände und in Busse mitgenommen werden.
Rumänien: EU-Bestimmungen
Schweden: In Schweden gelten ähnlich strenge Regelungen wie in Großbritannien:
1. Eine Identitätskennung muss vorhanden sein (Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung)
2. Impfung gegen Tollwut
3. Test auf Tollwut-Antikörper
Die Blutprobenentnahme darf frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der Tollwutimpfung erfolgen und die Untersuchung muss bei einem zugelassenen Labor erfolgen. Der Titer muss mindestens 0,5IU/ml betragen. Wenn gemäß den Empfehlungen des Herstellers des Impfpräparates regelmäßig eine Auffrischimpfung durchgeführt wird, ist kein erneuter Antikörpertest notwendig. Es kann vorkommen, dass bei jungen Hunden und Katzen (jünger als 1 Jahr), bei großrassigen Hunden, Hunden mit harter physischer Ausbildung, kranken oder vor kurzem kranken Tieren die erforderliche Tierhöhe nicht erreicht wird. Eine 2-malige Impfung im Abstand von 4 Wochen ist daher bei solchen Hunden und Katzen empfehlenswert.
Eine Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus spp) mit einem dafür zugelassenen Produkt muss durch einen Tierarzt innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise (vom 1.3. bis 20.08. zum Schutz wilder Tiere) ausgeführt und im Heimtierpass dokumentiert werden. Es besteht Leinenpflicht. Welpen und Jungkatzen unter drei Monaten dürfen nicht eingeführt werden. Es gibt keine Einreiseverbote für spezifische Rassen. Das schwedische Zentralamt für Landwirtschaft stellt auf seiner Website weitere Informationen zur Verfügung, die jedoch auf Deutsch nur sehr spärlich vorhanden sind: www.sjv.se
Slowakei: EU-Bestimmungen
Slowenien: EU-Bestimmungen. Darüber hinaus besteht Leinenpflicht auf allen öffentlichen Flächen, sowie Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Mitnahme von Hunden ist mit Ausnahme von Blindenhunden in Geschäften, Restaurants und öffentlichen Gebäuden verboten.
Spanien (einschließlich Balearen und Kanaren): Allgemein gelten die EU-Bestimmungen, ansonsten gibt es regional unterschiedliche Bestimmungen bezüglich Leinenpflicht, Maulkorbpflicht und der Einreise gefährlicher Rassen. Informieren Sie sich vor Ort. Beachten Sie außerdem, dass Hunde während der Hauptsaison nicht an spanische Strände dürfen!
Tschechien: EU-Bestimmungen, Leinen- und Maulkorbpflicht ist regional unterschiedlich geregelt.
Ungarn: EU-Bestimmungen. Auf öffentlichen Plätzen besteht Leinenpflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln darüber hinaus auch Maulkorbpflicht. Kampfhundrassen dürfen nicht einreisen, dazu gehören: Bullterrier, Pitbulls, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullmastiff, Tosas, Argentinische Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasileiro und Bandog, sowie deren Kreuzungen.
Zypern: EU-Bestimmungen
Auch für andere europäische Länder, die nicht der EU angehören, gelten die EU-Verordnungen bzgl. Heimtierpass, Kennzeichnung und Tollwutimpfung.
Dazu kommen einige länderspezifische Regelungen:
Island: Touristen dürfen keine Tiere nach Island mitnehmen, da ausländische Tiere zunächst bis zu vier Monate in Quarantäne verbringen müssen, ehe sie auf die Insel dürfen.
Norwegen: Die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen unterliegt in Norwegen und den EG-Staaten einem gemeinsamen Regelwerk (2003/998/EG). Norwegen und Schweden sind tollwutfreie Länder, deshalb gelten für diese Länder besondere Regeln bei der Einfuhr aus Ländern, in denen Tollwut vorkommt. Eine Behandlung gegen Bandwürmer (Ecinococcose) sowohl vor, als auch nach der Einfuhr ist ebenfalls erforderlich. Außerdem empfehlen wir, dass Hunde gegen Staupe und Leptospirose geimpft sind, und dass Hunde, Katzen und Frettchen vor der Einreise gegen Ektoparasitten behandelt werden.
Seit 10.07.2006: Falls Hund, Katze oder Frettchen mitgeführt werden, muss ein blauer EG-Pass, ausgestellt von einem Tierarzt, in dem folgende Dokumentation hervorgeht, beim Zoll vorgelegt werden:
• Identifikation: Transponder/Mikrochip oder lesbare Tätowierung.
• Tollwutimpfung: Das Tier muss gegen Tollwut geimpft sein, regelmäßige Nachimpfungen nach Anweisung des Herstellers müssen durchgeführt sein.
• Blutprobe: Betrifft nur Hunden und Katzen: Zur Feststellung des Tollwutantikörperspiegels im Blut des Tieres muss bei Hund und Katze zwischen 120 und 365 Tage nach der letzten Tollwutimpfung eine Blutprobe vorgenommen werden. Die Analyse zur Überprüfung der Wirksamkeit der Tollwutimpfung muss in einem zugelassenen Labor stattfinden. Falls die Blutprobe ein Antikörpertiter von 0,5 IE/ml (oder mehr) zeigt, und alle Nachimpfungen gegen Tollwut innerhalb der vorgeschriebenen Zeitspanne vorgenommen worden sind, genügt diese eine Blutprobe. Im anderen Fall muss eine neue Blutprobe vorgenommen werden (120 Tagen nach der letzten Impfung).
• Bandwurmbehandlung: Betrifft nur Hunden und Katzen: Eine Behandlung des Tiers innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einfuhr gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) mit einem Medikament, das Praziquantel oder Epsiprantel enthält. Innerhalb der ersten 7 Tage nach der Einfuhr muss diese Behandlung wiederholt werden. Beide Behandlungen müssen im Pass von einem Tierarzt bestätigt werden.
• Das Tier muss von einem Ausweis begleitet werden, nach welchem das Tier zu identifizieren ist, der von einem von der dafür zuständigen Behörde ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und der Tollwutimpfungen, Antikörperwerte und Bandwurmbehandlungen bescheinigt.
• Hunde, Katzen und Frettchen, die aus EU-Ländern (außer Schweden) nach Norwegen verbracht werden, müssen zusammen mit den für die Einreise erforderlichen Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden (rote Zone).
Verbotene Hunde: Das Halten, Züchten und Einführen gefährlicher Hunde sind verboten, ebenso die Einfuhr von Sperma oder Embryos gefährlicher Hunde. Hunde der folgenden Typen sind als gefährlich anzusehen, ebenso Kreuzungen aus einer oder mehrerer dieser Rassen, ohne Rücksicht auf die Anteile der jeweiligen Rassen: Pitbullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila brasileiro, Toso inu, Dogo argentino. Als gefährlich sind außerdem Hunde oder Hundetypen anzusehen, die aus einer Kreuzung von Hund und Wolf hervorgegangen sind, ohne Rücksicht auf den jeweiligen Wolfanteil.
Schweiz: EU-Bestimmungen
Die wichtigsten außereuropäischen Länder für deutsche Reisende:
Türkei: Die Einreise in die Türkei ist weniger problematisch als die Rückkehr nach Deutschland. Wichtig ist eine dokumentierte Blutuntersuchung mit positivem Ergebnis vor der Ausreise in die Türkei, damit Sie Ihr Tier nachher wieder einführen dürfen. Ansonsten gelten auch hier die allgemeinen EU-Bestimmungen.
Kroatien: Hunde müssen mit einem Mikrochip oder einer deutlich lesbaren Tätowierung gekennzeichnet sein. Außerdem benötigen Sie einen internationalem Impfpass und einen tierärztlichen Nachweis, dass der Hund gesund ist und kein Verdacht auf ansteckende, meldepflichtige Krankheiten besteht. Für gefährliche Rassen besteht Maulkorb- und Leinenzwang, für alle anderen Hunde nur Leinenpflicht.
Russland: Hunde und Katzen benötigen eine im Impfpass eingetragene gültige Tollwutimpfung, die mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate alt ist. Außerdem muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, das nicht älter als 10 Tage ist.
USA: Sie benötigen für Ihren Hund eine Gesundheitsbescheinigung, die bestätigt, dass der Hund keine auf den Menschen übertragbaren Krankheiten hat. Ferner müssen einreisende Hunde mindestens 30 Tage vor der Einreise in die USA gegen Tollwut geimpft worden sein. Ausgenommen sind junge Hunde unter einem Alter von 3 Monaten, sowie Hunde, die aus Regionen stammen oder sich mindestens 6 Monate dort aufhielten, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst zu tollwutfreiem Gebiet erklärt wurden. Zur Tollwutimpfung wird eine gültige Bescheinigung benötigt (evt. im EU- Heimtierausweis). Diese Bescheinigung sollte eine genaue Beschreibung des Hundes enthalten, das Datum der Impfung, die Gültigkeitsdauer der Impfung und von einem autorisierten Tierarzt unterschrieben worden sein. Wenn die Gültigkeitsdauer fehlt, hat die Bescheinigung trotzdem Gültigkeit, wenn das Datum der Impfung maximal 12 Monate vor dem Datum der Einreise liegt.
Bundesstaaten und Territorien wie Hawaii, Guam und Amerikanisch-Samoa haben zusätzlich eine Quarantänebestimmung. Alle Hunde unterliegen einer 120-tägigen Quarantäne gemäß den Bestimmungen.

