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Einreisebestimmungen für Tunesien


Reisedokumente

Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate lang gültig sein muss.Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen.Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise von Pauschaltouristen (gilt nicht für Einzelreisende!) abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).Der Personalausweis muss noch mindestens sechs Monate lang gültig sein.Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.VisumDie vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu vier Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des viermonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 10,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.

(Quelle: Auswärtiges Amt)

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